- Offizieller Beitrag
Da das Thema auf verschiedenen Plattformen bereits aufkam:
Beim Verreisen mit dem Schiff, insbesondere auch in sog. Nicht-EU-Staaten, stellen sich viele Eltern immer wieder die Frage, welche Dokumente die Kinder, für die Einreise in das jeweilige Land benötigen. So auch wir, als wir gestern die Kinderreisepässe für unsere Kinder im Bürgerbüro abgeholt haben.
Richtig ist:
Mit dem Jahreswechsel 2023 / 2024 ändern sich in Deutschland die Bestimmungen für die Kinderreisepässen, bzw. werden die Reisepässe, wie sie noch bis Ende des Jahres von der Bürgerbüros direkt ausgestellt werden können, abgeschafft: Bericht auf Bundestag.de
Die, bis zum 31.12.2023, ausgegebenen Kinderreisepässe behalten jedoch ihre Gültigkeit von einem Jahr und können somit, mit ein paar Einschränkungen für Kreuzfahrten in nicht EU-Länder genutzt werden. Welche Einschränkungen dem genau zu Grunde liegen, kann auf der Internetseite des Auswertigen Amt eingesehen werden. Dort steht z.B. auch, dass die Einreise in Großbritannien, mit einem verlängerten Kinderreisepass zu Problemen führen kann. Hier empfiehlt das Auswärtige Amt, Kinderreisepässe neu ausstellen zu lassen und auf die mögliche Verlängerung zu verzichten.
Grüße
-Vossi