Disney Adventure: Start in Bremerhaven & Festnahme am Terminal
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etwas MEERzeit -
7. Januar 2026 um 13:38 -
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Die Geschichte dieses Schiffes ist fast so spannend wie ein Thriller. Ursprünglich für den asiatischen Markt und die Reederei Dream Cruises in den MV Werften gebaut, stand das Projekt nach der Insolvenz des Mutterkonzerns Genting Hong Kong vor dem Aus. Disney erkannte das Potenzial und kaufte das zu 75 Prozent fertige Schiff.
Der Umbau war gewaltig: Aus einem Schiff, das für den Massenmarkt und Casinos konzipiert war, wurde ein Premium-Erlebnis für Familien. Die Passagierzahl wurde von geplanten 9.000 auf etwa 6.700 reduziert, um mehr Komfort zu bieten. Auch technisch setzt die Disney Adventure Maßstäbe. Mit einer Bruttoraumzahl (BRZ) von rund 208.000 gehört sie zu den größten Kreuzfahrtschiffen der Welt. Besonders erwähnenswert ist der Antrieb: Das Schiff ist "Methanol-Ready". Das bedeutet, es kann perspektivisch mit grünem Methanol betrieben werden, um Emissionen drastisch zu senken – ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiger Seefahrt.
Nach der finalen Ausrüstung in Bremerhaven startete die Überführungsfahrt. Als die Schlepper das riesige Schiff von der Kaje zogen, lag Bremerhaven an Backbord, während der Bug in Richtung offene See gedreht wurde. Die Route ist lang und strategisch geplant:
- Bremerhaven (Start)
- Freeport (Bahamas): Wichtig für bürokratische Formalitäten.
- Port Canaveral (USA): Ein Besuch im Hauptquartier der Disney Cruise Line.
- Panamakanal: Die wohl engste Stelle der Reise – das Schiff passt gerade so durch die neuen Schleusen.
- Los Angeles & Tokio: Weitere Stopps zur Versorgung und für das Marketing.
- Singapur: Hier wird das Schiff im März 2026 erwartet.
Während auf der nautischen Seite alles nach Plan lief, gab es im Terminal des Columbus Cruise Center Bremerhaven (CCCB) einen ernsten Zwischenfall. Die Bundespolizei führte routinemäßige Ausreisekontrollen durch, da die Reise den Schengen-Raum verließ. Dabei überprüften die Beamten auch die Crew.
Ein 26-jähriger Mann, der als Besatzungsmitglied anheuern wollte, wurde bei der Passkontrolle gestoppt. Der Abgleich mit dem Fahndungssystem löste sofort Alarm aus. Gegen den Mann lagen zwei Haftbefehle vor: Einer vom Amtsgericht Augsburg wegen Raubes und Diebstahls sowie ein weiterer vom Amtsgericht Nördlingen wegen Körperverletzung (Widerruf der Bewährung).
Die Konsequenz war unvermeidlich: Statt an Bord der Disney Adventure zu gehen und die Weltmeere zu bereisen, klickten noch im Terminal die Handschellen. Der Mann wurde der Landespolizei übergeben und am Folgetag einem Haftrichter vorgeführt, der die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt anordnete. Dieser Vorfall zeigt, wie wichtig und effektiv die Sicherheitsmechanismen an den deutschen Seehäfen greifen.